Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die von der YS Energietechnik GmbH an den Kunden erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende Kundenbedingungen sind ungültig, selbst wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Vorbehalt der Selbstbelieferung Die Angebote der YS Energietechnik GmbH sind unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt entweder durch die Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung von YS Energietechnik GmbH zustande, bei Wartungsverträgen durch Unterzeichnung des Vertragsdokuments. Der Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen bestimmt sich ausschließlich nach der Auftragsbestätigung der YS Energietechnik GmbH, bei Wartungsverträgen nach dem vereinbarten Leistungspaket und der Dauer. Die Leistungen können auch durch Dritte erbracht werden. Storniert der Kunde die Bestellung nach Vertragsschluss, wird eine Stornogebühr in Höhe von 10 % des Auftragswertes fällig. Die YS Energietechnik GmbH behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Selbstbelieferung nicht ordnungsgemäß oder rechtzeitig erfolgt. Ein Rücktritt ist nur zulässig, wenn die YS Energietechnik GmbH die Nichtverfügbarkeit des Liefergegenstandes nicht zu vertreten hat und wenn ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen wurde. In diesem Fall verpflichtet sich die YS Energietechnik GmbH, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und etwaig bereits erbrachte Leistungen des Kunden umgehend zu erstatten.
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise. Die Zahlung von 80 % des Teilauftragswertes ist sofort bei (Teil-)Lieferung fällig, bei Wartungsverträgen innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Vergütung einer eventuellen Einspeisung von Strom durch die Solaranlage durch den Netzbetreiber ist nicht Bestandteil des vertraglichen Leistungsumfangs und daher keine Voraussetzung für die Fälligkeit der Zahlung. Die Schlusszahlung ist bei vollständiger Betriebsbereitschaft gemäß EEG fällig. Dies umfasst nicht die Zählersetzung durch den Netzbetreiber oder wird durch den Netzbetreiber beeinflusst. Erhöht die YS Energietechnik GmbH nach Vertragsschluss oder während der Laufzeit eines Wartungsvertrages generell ihre Preise, kann die YS Energietechnik GmbH die vertraglich vereinbarten Preise in gleicher Weise erhöhen. Der Kunde ist dann berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten oder den Wartungsvertrag zu kündigen, es sei denn, die YS Energietechnik GmbH nimmt die Preiserhöhung zurück. Der Rücktritt ist unverzüglich nach der Preiserhöhung schriftlich zu erklären. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten, entscheidungsreifen oder von der YS Energietechnik GmbH anerkannten Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten. Der Abzug von Skonto ist ohne gegenteilige Vereinbarung unzulässig.
Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung und Leistung schnellstmöglich nach Auftragserteilung. Lieferzeiten in Katalogen oder anderen Dokumenten sind unverbindlich. Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind verbindlich. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen, die von der YS Energietechnik GmbH nicht zu vertreten sind, wie Streiks, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe oder Schwierigkeiten in der Energieversorgung, ist die YS Energietechnik GmbH berechtigt, die Lieferung und Leistung für die Dauer des Hindernisses und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Teillieferungen sind möglich, sofern sie dem Kunden zumutbar sind.
Ist die Installation der Photovoltaikanlage oder ein Wartungsvertrag vereinbart, hat der Kunde auf eigene Kosten sicherzustellen, dass die Installation, der Aufbau, die Inbetriebnahme, Wartung und Reinigung wie vereinbart beginnen und ohne Unterbrechung durchgeführt werden können. Der Kunde gewährt der YS Energietechnik GmbH und den beauftragten Dritten den notwendigen unbeschränkten Zugang zu seinem Grundstück und seinen Gebäuden. Verweigert der Kunde die Annahme oder verletzt er schuldhaft andere Mitwirkungspflichten, ist die YS Energietechnik GmbH berechtigt, Schadensersatz für den entstandenen Schaden und die zusätzlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
Das Eigentum an der Solaranlage bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen der YS Energietechnik GmbH aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden bei der YS Energietechnik GmbH. Nach vollständiger Zahlung geht das Eigentum auf den Kunden über. Der Kunde tritt der YS Energietechnik GmbH zur Sicherung deren Ansprüche die Forderungen aus der Verbindung des gelieferten Gegenstandes mit dem Grundstück eines Dritten ab. Bei Liefergegenständen, die der Kunde aufgrund eines Werkvertrages als wesentlichen Bestandteil in das Gebäude eines Dritten einbaut, tritt der Kunde seine Forderung auf Einräumung einer Sicherungshypothek in Höhe des Rechnungswertes einschließlich Mehrwertsteuer an die YS Energietechnik GmbH ab. Bis zum Eigentumsübergang hat der Kunde die Anlage instand zu halten und auf Neuwert gegen Feuer, Diebstahl und sonstige übliche Risiken ausreichend zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Anlage hat der Kunde auf das Eigentum der YS Energietechnik GmbH hinzuweisen und die YS Energietechnik GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Kunde. Verarbeitung oder Umbildung der Anlage erfolgen stets für die YS Energietechnik GmbH, jedoch ohne Verpflichtungen für sie. Im Falle der Verbindung der Anlage im Sinne der §§ 946 ff BGB erwirbt die YS Energietechnik GmbH Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungsbetrages. Die YS Energietechnik GmbH ist verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 Prozent übersteigt.
Der Kunde ist verpflichtet, die (Teil-)Leistung der YS Energietechnik GmbH unverzüglich auf Sachmängel zu untersuchen und diese der YS Energietechnik GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beschränken sich zunächst nach Wahl der YS Energietechnik GmbH auf die Nachbesserung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache. Nach fehlgeschlagener Nachbesserung ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern. Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind bei einfacher Fahrlässigkeit der YS Energietechnik GmbH ausgeschlossen. Dies gilt sowohl für direkte als auch für indirekte Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn und Produktions-/Nutzungsausfälle. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit, der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, arglistiger Täuschung eines Mangels, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, vorvertraglicher Ansprüche, die vor Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen bestanden, oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Pflicht ist wesentlich, wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die vorgenannten Regelungen bedeuten keine Änderung der Beweislast. Soweit die Haftung der YS Energietechnik GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der YS Energietechnik GmbH. Die Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Lieferung. Ist die YS Energietechnik GmbH nach dem Vertrag für die Installation und Verkabelung der Anlage verantwortlich, beträgt die Verjährungsfrist hierfür fünf Jahre ab Abnahme.
Die geschuldeten Eigenschaften des Vertragsgegenstandes ergeben sich ausschließlich aus der vertraglichen Vereinbarung/Auftragsbestätigung. Angaben in Prospekten oder Werbematerialien stellen keine Übernahme einer Garantie gemäß § 276 BGB oder einer Beschaffenheitsgarantie gemäß § 443 BGB dar. Haltbarkeits-/Leistungsgarantien hinsichtlich der gelieferten technischen Komponenten wie Module, Wechselrichter etc. sind ausschließlich beim Hersteller dieser Komponenten geltend zu machen. Dies gilt auch im Falle der Insolvenz des Herstellers.
Die YS Energietechnik GmbH ist berechtigt, Fotos der installierten Solaranlagen beim Kunden für die Aufnahme in eine Referenzdatei zu erstellen und die Bilder zu Werbezwecken auf ihren Websites, in Broschüren oder anderen Werbematerialien zu veröffentlichen. Der Kunde kann dieser Erklärung jederzeit schriftlich widersprechen. Die YS Energietechnik GmbH behält sich Urheberrechte etc. an Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfen, Konstruktionen, Berechnungen oder anderen Unterlagen vor.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. In einem solchen Fall verpflichten sich die Vertragspartner, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine gültige Bestimmung zu vereinbaren, die dem Vertragszweck möglichst nahekommt. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Es gilt deutsches Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis wird Köln vereinbart.
Wir bieten hochwertige, erneuerbare Energielösungen, die auf jedes individuelle Bedürfnis zugeschnitten werden kann. Unsere Mission ist es, Haushalte und Unternehmen mit nachhaltigen Energieoptionen auszustatten, die die Umweltbelastung reduzieren und langfristige Einsparungen und Zuverlässigkeit gewährleisten.
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